Unsere Schule
gehört als staatliche Schule für Kranke einer eigenständigen Schulart an. Sie
- unterrichtet schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die erkrankungsbedingt nicht am Unterricht ihrer Stammschulen teilnehmen können.
- erfüllt mit ihrem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst zusätzlich einen Beratungs-auftrag zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen
Unsere Schülerinnen und Schüler
befinden sich während ihres Klinikaufenthalts in einer erschwerten Lebens- und Lernsituation. Sie
- haben auch als Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf Bildung und Erziehung.
- können die Beibehaltung ihrer Schülerrolle als ein Stück Normalität erleben und darin Struktur, Halt und Perspektive erfahren.
Unser Unterricht
richtet sich an den individuellen Förderbedürfnissen und -möglichkeiten aus. Er trägt dazu bei
- die schulische Lernbereitschaft zu erhalten oder wiederherzustellen.
- trotz herabgesetzter Belastbarkeit oder seelischer Krisen Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Genesungswillen zu stärken.
- den Aufbau sozialer und konzentrativer Fähigkeiten – sofern dies vordringliche Behandlungsziele sind – zu unterstützen.
- die jeweilige Schullaufbahn nach Möglichkeit zu halten.
Unsere Lehrkräfte
nehmen die besonderen, krankenpädagogischen Herausforderungen an. Sie
- sind sich der Verwundbarkeit menschlichen Lebens bewusst und begegnen den erkrankten Schülerinnen und Schülern im Sinne eines positiv-bejahenden Menschenbildes.
- stellen sich flexibel auf organisatorische Gegebenheiten und didaktische Erfordernisse ein.
- arbeiten eng mit allen schulisch und außerschulisch Beteiligten zusammen.
- beraten insbesondere in Fragen der schulischen Wiedereingliederung oder Neuorientierung.
- gehen kollegial miteinander um und pflegen den gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
(Einstimmiger Beschluss der Lehrerkonferenz vom 22.07.2010, aktualisiert im Februar 2020)